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Ihre Fragen rund um das Thema Krankenfahrten

Allgemeine Fragen

Eine Krankenfahrt in Deutschland ist eine medizinisch notwendige Beförderung eines Patienten, die weniger intensiv ist als ein Krankentransport.

Im Gegensatz zum Krankentransport benötigt eine Krankenfahrt keine spezielle medizinische Ausstattung des Fahrzeugs oder Betreuung durch Fachpersonal während der Fahrt

Krankentransporte können verschiedene Zwecke haben, zum Beispiel:

  • Geplante Fahrten: Zum Beispiel für Patienten, die regelmäßig eine Behandlung benötigen (z. B. Dialyse, Chemotherapie) oder zur Nachsorge.
  • Rücktransporte nach einem Krankenhausaufenthalt oder aus einer Pflegeeinrichtung nach Hause.

Die Kosten für solche Transporte können unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden, insbesondere bei medizinischer Notwendigkeit oder wenn der Transport aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Jeder Patient, der aus medizinischen Gründen nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto zur Behandlung fahren kann, kann eine Krankenfahrt nutzen. Voraussetzung ist oft eine ärztliche Verordnung.

Ein Transportschein, offiziell als „Verordnung einer Krankenbeförderung“ bezeichnet, wird von einem Arzt ausgestellt. Der Arzt bestätigt mit der Ausstellung, dass die Patientenbeförderung medizinisch erforderlich ist und der Patient aus gesundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.

Der Transportschein muss immer in Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Leistung stehen. In der Regel muss er vor der Patientenbeförderung ausgestellt werden, nur in Notfällen ist eine nachträgliche Verordnung durch Ärzte möglich.

Mit diesem Dokument kann der Patient anschließend einen geeigneten Beförderungsdienstleister für die notwendigen Fahrten auswählen, wie z.B. ein Taxiunternehmen oder spezielle Dienstleister wie wir es sind. 

1. Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind:

– stationäre Aufenthalte im Krankenhaus (Hin- und Rückfahrt)
– vorstationäre Untersuchung bis 5 Tage vor der Aufnahme im Krankenhaus
– nachstationäre Untersuchung bis 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
– ambulante Operationen/Untersuchungen 5 Tage vor und 14 Tage danach

2. Durch Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpGS) zum 01.01.2019 haben sich viele Abläufe bei dem Thema Krankenfahrten/Krankenbeförderung vereinfacht. Für die meisten Patienten bei denen eine sogenannte dauerthafte Mobilitätseinschränkung nachgewiesen werden kann, gilt eine „Genehmigungsfiktion“. Somit können Sie mit einer ärtzlichen Verordnung, ohne zusätzlicher Genehmigung Ihrer Krankenkasse, Krankenfahrten mit uns in Anspruch nehmen.

Man spricht von einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung bei:

– Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
– Pflegegrad 3 mit dem Merkzeichen einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität
(z.B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“)
– Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“

Wenn Sie keine der Kriterien erfüllen die unter dem Punkt „Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei“ müssen Fahrten zu ambulanten Artzbesuchen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Weiter müssen u.a. folgende Fahrten von der Krankenkasse genehmigt werden:

– Dialysefahrten
– Strahlentherpie
– Chemotherapie
– Reha- und Kuraufenthalte
– Ambulante Arztbesuche

Abrechnung der Krankenfahrten

Ja. Gerne rechnen wir Ihre Krankenfahrten, die Sie mit uns durchführen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihre Therapie und Genesung konzentrieren.

Grundsätzliche Zuzahlungsregelung:

Sie als Patient zahlen je Fahrt den gesetzlichen eigenanteil in Höhe von 10% der Beförderungskosten einer verordneten (genehmigungspflichtigen und genehmigten) Fahrt – mindestens € 5,00 und höchstens € 10, 00 –
Kostet die Fahrt weniger als € 5,00 müssen Sie den Fahrpreis in voller Höhe selber tragen.

ACHTUNG!

Sind sie von der Zuzahlung befreit?
Dann legen Sie bitte Ihre von der Krankenkasse ausgtestellten Zuzahlungsbefreiung für den Zeitraum der Fahrt bei oder senden diese mit Ihren Unterlagen als Kopie über das Reservierungsformular mit.

Patienten, die eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten (abhängig vom Einkommen), können von der Zuzahlung befreit werden. Die Krankenkasse stellt in diesem Fall eine Bescheinigung aus.

Nein, wenn eine genehmigte Verordnung vorliegt, rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Ohne Genehmigung müssen die Fahrtkosten selbst getragen werden.

Beim Vorliegen eines Krankentraportschein übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei Privat-Fahrten sind Sie Selbstzahler. Nutzen Sie bitte unser Online-Reservierungsformular. Wir unterbreiten Ihnen innerhalb von 24h ein Angebot. Bei Fragen einfach melden – telefonisch oder per Email.

Sie benötigen folgende Unterlagen für eine Krankenfahrt:

– vom Arzt oder Krankenhaus eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“
oder das „Formblatt für Veranlassung einer Krankenbeförderung“
– die Übernahme der Fahrtkosten durch Ihre Krankenkasse (bei genehmigungspflichtigen Fahrten „Genehmigung einer Krankenbeförderung“)

Buchung & Ablauf

Sie können eine Krankenfahrt telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular buchen.

Wir empfehlen eine Buchung mindestens 24 Stunden im Voraus. In dringenden Fällen bemühen wir uns, auch kurzfristige Fahrten zu ermöglichen.

Ja, regelmäßige Fahrten können als Daueraufträge eingerichtet werden, sodass Sie sich nicht jedes Mal neu darum kümmern müssen.

Bitte halten Sie Ihre Genehmigung von der Krankenkasse, die ärztliche Verordnung und ggf. Ihre Zuzahlungsbefreiung bereit.

Durchführung der Fahrt

Unsere geschulten und freundlichen Fahrer sorgen für einen sicheren und komfortablen Transport. Sie haben Erfahrung im Umgang mit Patienten und helfen Ihnen gerne beim Ein- und Aussteigen.

Ja, eine Begleitperson kann in der Regel kostenlos mitfahren, wenn dies medizinisch notwendig ist oder von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Ja, wir verfügen über speziell ausgestattete Fahrzeuge für Rollstuhltransporte Unsere Fahrzeuge sind keine KTW und wir können daher keine Tragestuhltransporte anbieten.

Ja, Rollatoren, Gehhilfen oder kleinere Gepäckstücke können problemlos mitgeführt werden. Bitte informieren Sie uns bei der Buchung darüber.

Weitere Fragen

Wir befördern auch Rollstuhlfahrer. Aber wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Tragestuhl- oder Liegendfahrt durchführen können.

Wenn Sie eine Ferntour buchen möchten, können Sie uns über das Reservierungsformular kontaktieren. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden oder Sie können uns gerne direkt anrufen.

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